M-Klassen

Klasse

 Klasslehrer/in

M 7 

Birgit Schüll

M 8

Simone Springer

M 9

Claudia Kerschbaum

M 10

Sonja Fürst

Der Abschluss im Mittlere-Reife-Zug ermöglicht einen mittleren Schulabschluss mit der gleichen Wertigkeit des Real- oder Wirtschaftsschulabschlusses. Schüler/innen, die diesen Abschluss erreicht haben, erwerben damit die Berechtigung zum Besuch weiterführender Schulen, wie z. B. der Fachoberschule (FOS).

  Zugangsbestimmungen zu den M-Klassen 

Übertritt in die M 7

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • Bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • Ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

  • Anträge müssen schriftlich mit dem entsprechenden Formular erfolgen, das im  Sekretariat erhältlich ist.

  • Ohne Antrag kann keine Aufnahmeprüfung erfolgen.

  • Die Prüfungen finden Anfang März statt.

Übertritt in die M 8

Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

  • Bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • Ab einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

  • Anträge müssen schriftlich mit dem entsprechenden Formular erfolgen, das im  Sekretariat erhältlich ist.

  • Ohne Antrag kann keine Aufnahmeprüfung erfolgen.

  • Die Prüfungen finden Anfang März statt.

Übertritt in die M 9

Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

  • Bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • Bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

  • Anträge müssen schriftlich mit dem entsprechenden Formular erfolgen, das im  Sekretariat erhältlich ist.

  • Ohne Antrag kann keine Aufnahmeprüfung erfolgen.

  • Die Prüfungen finden Anfang März statt.

Übertritt in die M 10

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • Wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • Wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Zugang für Schüler, die von anderen Schularten kommen:

Die Eingliederung von Schülern in die M-Klasse, die aus Realschule, Wirtschaftsschule oder Gymnasium an die Hauptschule zurückkehren, ist grundsätzlich nur möglich

  • Zu Beginn eines Schuljahres,

  • Wenn der Schüler im Jahreszeugnis der abgebenden Schulart die Erlaubnis zum Vorrücken  erhalten hat,

  • Wenn der Schüler die Vorrückungserlaubnis nicht erhalten hat und sich das Versagen auf Fächer bezieht, die in der Hauptschule nicht unterrichtet werden.

  • Ansonsten entscheidet die Lehrerkonferenz.