M-Klassen
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Klasse |
Klasslehrer/in |
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M 7 |
Birgit Schüll |
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M 8 |
Simone Springer |
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M 9 |
Claudia Kerschbaum |
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M 10 |
Sonja Fürst |
Der Abschluss im Mittlere-Reife-Zug ermöglicht einen mittleren Schulabschluss mit der gleichen Wertigkeit des Real- oder Wirtschaftsschulabschlusses. Schüler/innen, die diesen Abschluss erreicht haben, erwerben damit die Berechtigung zum Besuch weiterführender Schulen, wie z. B. der Fachoberschule (FOS).
Zugangsbestimmungen zu den M-Klassen
Übertritt
in die M 7
Ihr
Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im
Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Übertritt
in die M 8
Ihr
Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des
M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7
folgende Bedingungen erfüllt:
Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Übertritt
in die M 9
Ihr
Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des
M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8
folgende Bedingungen erfüllt:
Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Übertritt
in die M 10
Ihr
Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn
es folgende Bedingungen erfüllt:
Zugang
für Schüler, die von anderen Schularten kommen:
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